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Urteilsvollstreckung für Kriegsverbrecher bleibt in alliierter Hand


 

Schriftstück: Regelung im Souveränitätsvertrag von 1955: Urteilsvollstreckung für Kriegsverbrecher bleibt in alliierter Hand, aber deutsch-alliierte "Gemischte Behörde" kann Begnadigung und Strafminderung für Kriegsverbrecher empfehlen

Länge: 00:00:18 | O-Ton: nein | Farbe: s/w | Jahr: 1955

 

Stadt/Ort:
Land: BRD
Personen:
Historische Ereignisse: Bundesrepublik Deutschland-Außenpolitik, Entnazifizierung, Kriegsverbrecherprozesse

 

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